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Rechtliche Vorschriften

Elektromobile

Elektromobile gehören zu der Fahrzeugart „Motorfahrräder (Mofa)“. Dabei werden die Fahrzeuge noch in eigene Fahrzeug-Subarten unterteilt. Dabei fallen die Elektromobile in die Fahrzeug-Subart „motorisierte Rollstühle“.

Für diese Fahrzeug-Subart hat das Bundesamt für Strassen ASTRA eigene Vorschriften aufgestellt.

Hier finden Sie die wichtigsten Angaben bezüglich Führerausweis, Kontrollschild und Fahrzeugausweis, Nutzung der Verkehrsflächen und Helmpflicht.

Bei Fragen, Unklarheiten und für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Seite.

Führerausweis:
Maximal Geschwindigkeit

  • 10 km/h          kein Führerausweis nötig
  • 20 km/h         kein Führerausweis nötig bei Personen ab 16 Jahren, ansonsten Führerausweis M (Mofa)
  • 30 km/h         Führerausweis M (Mofa)
  • 45 km/h         Führerausweis A1 (Führerausweis B reicht nicht, A1 zwingend notwendig)
Bei freiwilliger Abgabe des Führerausweises B, kann bei dem Strassenverkehrsamt der Führerausweis M beantragt werden.

Kontrollschild und Fahrzeugausweis:
Maximale Geschwindigkeit
  • 10km/h           kein Kontrollschild und Fahrzeugausweis nötig
  • 20 km/h         Kontrollschild für Motorfahrräder und Fahrzeugausweis nötig
  • 30 km/h         Kontrollschild für Motorfahrräder und Fahrzeugausweis nötig
  • 45 km/h         Kontrollschild für Kleinmotorrad
Helmfpllicht:
Maximale Geschwindigkeit
  • 10 km/h          keine Helmpflicht
  • 20 km/h         keine Helmpflicht
  • 30 km/h         keine Helmpflicht
  • 45 km/h         Tragen eines Helms ist Pflicht
Verkehrsflächen und -Regeln:
  • Es müssen die gleichen Verkehrsflächen wie mit dem Velo benützt werden (Radstreifen, Radwege etc.).
  • Die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten müssen eingehalten werden.
  • Die Beleuchtung muss tagsüber eingeschaltet sein, ausgenommen sind Motorfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (jedoch wird geraten auch bei diesen Fahrzeugen die Beleuchtung tagsüber einzuschalten).
  • Die Verkehrsflächen, die für Fussgänger vorbehalten sind (Trottoir etc.), dürfen nur durch gehbehinderte Personen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h befahren werden.